(1) Die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge beträgt, wenn der Weg zwischen der Wohnung und der betrieblichen Ausbildungsstätte in jeder Richtung wenigstens dreimal pro Woche zurückgelegt wird, bei einer Wegstrecke in einer Richtung
bis 10 km oder wenn der Weg innerhalb eines Ortsgebietes zurückgelegt wird .......... monatlich 5,1 Euro,
