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§ 2 UmgrStG (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN62. LfgDezember 2012

§ 2 (1) Bei der Ermittlung des Gewinnes ist für das mit dem Verschmelzungsstichtag endende Wirtschaftsjahr das Betriebsvermögen mit dem Wert anzusetzen, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt.

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