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§ 2 EPG (Aichhorn)

Aichhorn5. AuflApril 2019

§ 2. Eine eingetragene Partnerschaft können nur zwei Personen begründen (eingetragene Partner). Sie verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Fassung BGBl I 2017/161

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