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§ 2 BGBl I 2010/19 (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

Werden von der Kommission

Durchführungsmaßnahmen gemäß Art. 3 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 erlassen,Ausnahmen gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 für Unterrichtszwecke oder Tierpräparationen erlaubt,

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