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2. Abgrenzung des Transportrechtsbegriffes

Schütz/Schärmer/Miskovez/Reiter-Werzin11. LfgMärz 2023

Eine allgemein gültige Definition des Begriffes Transportrecht gibt es nicht. Je nach Bedarf wird dieser Begriff auf bestimmte Art und Weise definiert und in seiner denkbaren Vielfalt eingegrenzt.

2.1 Positive Abgrenzung

Positiv für die Zwecke dieses Abschnitts umfasst das Transportrecht den Gütertransport und zwar die zivilrechtlichen Aspekte

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