vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 28 BewG

111. LfgNovember 2025

ZWEITER TEIL ERSTER ABSCHNITT Grundbesitz, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt

 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte