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§ 282 BVergG (Gast)

Gast2. LfgAugust 2019

§ 282. Der Sektorenauftraggeber hat in der Bekanntmachung des wettbewerblichen Dialoges seine Bedürfnisse und Anforderungen zu formulieren. Die Bekanntmachung hat darüber hinaus jedenfalls die folgenden Angaben zu enthalten:

die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der Teilnehmer,

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