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§ 281a StPO (Weiß)

Weiß1. AuflJuni 2017

§ 281a.  Der Umstand, dass ein unzuständiges Oberlandesgericht die Rechtswirksamkeit der Anklageschrift festgestellt hat (§ 215), kann mit einer gegen das Urteil gerichteten Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemacht werden.
(BGBl I 2007/93)

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