zu § 27a EStG
Anschaffungsnebenkosten
Das Verbot des Ansatzes von Anschaffungsnebenkosten gem § 27a Abs 4 Z 2 für im Privatvermögen gehaltene Kapitalanlagen entspricht dem Gleichheitssatz. Aus dem letzten Satz der Vorschrift, wonach das Abzugsverbot nicht für im Betriebsvermögen gehaltene Wirtschaftsgüter und Derivate gilt, lässt sich keine Unsachlichkeit des Abzugsverbotes ableiten. Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er bei der Ausgestaltung der Besteuerung von Kapitalerträgen zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften differenziert.