I. EU-Vorgabe
Die MwSt-RL enthält keinen abschließenden Artikel, der in § 27 umgesetzt werden müsste. Vielfach besteht für die in § 27 geregelten Normen entweder ein bestimmtes Ermessen des Mitgliedstaates oder gar eine Richtlinienoption. Demnach werden die jeweiligen unionsrechtlichen Grundlagen thematisch bei den zugehörigen Absätzen besprochen.II. Rechtsentwicklung und Umsetzung in Deutschland
A. UStG 1972
besondere Aufsichtsmaßnahmen

