vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 26a RATG (Thiele)

Thiele4. AuflJuli 2023

§ 26a (1) §§ 10 und 23 Abs. 5 sowie die Tarifposten 1 und 3 C in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 10/2017, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Die Tarifposten 1 und 3 C in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 sind auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 erbracht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte