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§ 265. Wirkungsbereich (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Wirkungsbereich

 

§ 265. (1) Die volljährige Person und ihr gewählter Erwachsenenvertreter haben eine Vereinbarung (§ 1002) zu schließen und dabei die Vertretungsbefugnisse des Erwachsenenvertreters festzulegen.

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