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§ 25 HeizKG (Horvath)

Horvath4. AuflApril 2022

IV. Abschnitt
Besondere Verfahrensvorschriften

 

§ 25. (1) Über Anträge in den im folgenden genannten Angelegenheiten entscheidet das für Zivilrechtssachen zuständige Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Gebäude liegt:

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