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§ 24 KraftstoffV 2012 (II) (Novak)

Novak91. LfgMai 2021

§ 24 Mit dieser Verordnung werden

die Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 2001/77/EG und 2003/30/EG , ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 16,die Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates, ABl. Nr. L 350 vom 28.12.1998 S. 58, geändert durch die Richtlinie 2009/30/EG , ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 88,

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