I. Einleitung
1. Bisherige Regelungen
Reiseleistungen
Sonderregelung
Nach § 3 Abs 13 UStG 1972 galten die im Inland im eigenen Namen und für fremde Rechnung erbrachten Leistungen der Reisebüros insoweit als im Inland ausgeführt, als die besorgten Leistungen im Inland bewirkt wurden. Die Besorgung von Auslandsreisen war somit nicht umsatzsteuerbar. Einzelheiten wurden durch den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. September 1973, Z 260.200-10a/73, geregelt.
