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Investitionskontrollrecht, Barbist/Kröll
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§ 21 InvKG (Barbist/Kröll)
Barbist/Kröll
2. Aufl
Mai 2025
§ 21 (1)
Das Komitee hat folgende Aufgaben:
Behandlung aller Angelegenheiten, die ihm gemäß diesem Bundesgesetz vorzulegen sind,
Beratung über Berichte gemäß § 23,
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