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§ 20 UStG (Ecker/Epply/Rößler/Schwab)

EpplyFebruar 2024

20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)

20.1 Veranlagungszeitraum
20.1.1 Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum

2681
Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis 2684 und Rz 2711.

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