vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 20 EheG (Nademleinsky)

Nademleinsky6. AuflAugust 2023

D. Nichtigkeit der Ehe

 

§ 20 Eine Ehe ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den §§ 21 bis 25 dieses Gesetzes bestimmt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte