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§ 205 BVergG (Rindler/Lehner)

Rindler/Lehner2. LfgAugust 2019

2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

 

§ 205.  Der Sektorenauftraggeber kann bei der Vergabe von Aufträgen frei zwischen dem offenen Verfahren, dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, dem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung und dem wettbewerblichen Dialog wählen.

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