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§§ 201–308 ABGB (Kolmasch)

Kolmasch5. AuflFebruar 2026

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 201 ABGB

Geltende Fassung kommentiert in Band 1 (2018) S 840 ff.

Judikatur

Im Verfahren auf Aufhebung der Adoption hat der verdrängte leibliche Elternteil Parteistellung und Rechtsmittellegitimation. Da die rechtskräftige Aufhebung zum Wiederaufleben erloschener familienrechtlicher Beziehungen zwischen ihm und dem Wahlkind führen würde (§ 202 ABGB), ist seine rechtlich geschützte Stellung iSd § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG unmittelbar betroffen. OGH 28. 11. 2019, 2 Ob 73/19bZak 2020/113, 70

Seite 1207

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