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§ 1 ZustG

109. LfgAugust 2023

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

 

Dieses Bundesgesetz regelt die Zustellung der von Gerichten und Verwaltungsbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente sowie die durch sie vorzunehmende Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden. (BGBl I 2004/10)

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