ARTIKEL 1
Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen
(Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG)
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Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen
(Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG)
