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1. Varianten bei Vollzeit:22Auswahl je nach vorgesehenem Arbeitszeitmodell. Ergänzbar durch Änderungsvorbehalte (siehe unten Pkt. B).

Schrank7. AuflMärz 2023

I. Allgemeines zur Arbeitszeiteinteilung

A. Grundklauseln zu Ausmaß und Lage der Arbeitszeit11Erforderlich gemäß § 2 Ab 2 Z 11 AVRAG.

Das Ausmaß der Normalarbeitszeit richtet sich nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag und beträgt daher derzeit ___________ Stunden/Woche. Soweit sich die Einteilung nicht aus einer Betriebsvereinbarung ergibt, ist sie im Rahmen einer 5-Tage-Woche an den Wochentagen ___________ jeweils zu folgenden Uhrzeiten zu erbringen: ___________

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