I. Allgemeines zur Arbeitszeiteinteilung
A. Grundklauseln zu Ausmaß und Lage der Arbeitszeit1
Das Ausmaß der Normalarbeitszeit richtet sich nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag und beträgt daher derzeit ___________ Stunden/Woche. Soweit sich die Einteilung nicht aus einer Betriebsvereinbarung ergibt, ist sie im Rahmen einer 5-Tage-Woche an den Wochentagen ___________ jeweils zu folgenden Uhrzeiten zu erbringen: ___________