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§ 1 TSchG (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

 

Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.

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