Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren für ältere, pflegebedürftige und beeinträchtigte Menschen viele gesetzgeberische Aktivitäten gesetzt, die zT bereits auf frühere Initiativen zurückgehen. Ihnen gemeinsam ist das Ziel, diesem schutzwürdigen Personenkreis im Rechtsalltag in vermehrtem Ausmaß Hilfe zuteilwerden zu lassen.