I. Einleitung
wirtschaftliches Ausbluten
Das anwaltliche Kostenrecht stellt die ökonomische Grundlage für die Tätigkeit beruflicher ParteienvertreterInnen und damit die rechtliche Rahmenbedingung für die Einkommenserzielung bei Ausübung des freien Berufes der Advokatur dar. Damit wird die Thematik der angemessenen Honorierung angesprochen können. Darin liegt die Komponente der Wahrung der Interessen von RechtsanwältInnen als LeistungserbringerInnen. Andererseits besteht auch der Schutzzweck des anwaltlichen Kosten- und Honorarrechtes, nämlich darin, MandantInnen der AdvokatInnen oder kostenersatzpflichtige ProzessgegnerInnen vor zu hoher Tarifierung zu bewahren.2 Es geht also umSeite 1
