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§ 1 KfzStG

Novak100. LfgFebruar 2026

I. Bundesgesetz BGBI 1992/449
über die Erhebung einer Kraftfahrzeugsteuer (Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 – KfzStG 1992), über die Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953, des Einkommensteuergesetzes 1988, der Bundesabgabenordnung, des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, des Finanzstrafgesetzes, des Normverbrauchsabgabegesetzes und des Kraftfahrgesetzes 196711Ab 1. 5. 1993 wird die KfzSt von den Haftpflichtversicherungen eingehoben.

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