1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (im Folgenden „eingetragene Partnerschaft“).
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (im Folgenden „eingetragene Partnerschaft“).