Eine Definition des Begriffs des Begünstigten fehlt im Privatstiftungsgesetz. Begünstigter (auch Destinatär genannt) ist - ausgehend von einer allgemeinen Begriffsbestimmung - derjenige, der Zuwendungen von der Privatstiftung erhält ( Cerha/Eiselsberg/Kirschner/Knirsch, ecolex spezial, 26) bzw dem die Vorteile aus der Stiftung zukommen sollen (Briem in Gassner/Göth/Gröhs/Lang (Hrsg), Privatstiftungen, 82; siehe auch N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 5 Rz 2).

