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1. Allgemeines (stiftungsrechtlich)

Arnold2. AuflNovember 2009

II/1
Die Widmung von Vermögen gehört zu den Wesenselementen der Privatstiftung (vgl schon die Begriffsbestimmung des § 1 Abs 1 PSG). Bei der Privatstiftung ist zwischen

dem Mindestvermögen (§ 4 PSG), das in der Stiftungsurkunde gewidmet werden muss,darüber hinausgehenden Vermögenswidmungen in der Stiftungsurkunde oder in der Stiftungszusatzurkunde anlässlich der Errichtung der Privatstiftung,

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