Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Krisensituation leisten viele Mitarbeiter Außergewöhnliches. Werden sie dafür vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sind diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zum Betrag von
3.000 € steuerfrei (vgl ErläutIA zu 3. COVID-19-Gesetz BlgNR 402 XXVII. GP 31).