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1. Allgemeines (Mayr/Tumpel)

Gunter/Julia21. LfgDezember 2020

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Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Krisensituation leisten viele Mitarbeiter Außergewöhnliches. Werden sie dafür vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sind diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zum Betrag von 3.000 € steuerfrei (vgl ErläutIA zu 3. COVID-19-Gesetz BlgNR 402 XXVII. GP 31).

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