Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz
§ 1 EKHG
Geltende Fassung kommentiert in Band 11 (2022) S 525 ff.
Judikatur
Die Gefährdungshaftung nach dem EKHG besteht unabhängig davon, ob das Unfallereignis unbeabsichtigt oder vorsätzlich bzw unfreiwillig oder freiwillig herbeigeführt worden ist. OGH 25. 10. 2022, 2 Ob 183/22hZak 2022/749, 399. Seite 1489

