vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19b AZG (Risak)

Risak1. AuflAugust 2018

Geltungsbereich

vertragsrechtliche Bestimmungen

§ 19b. (1) Dieser Abschnitt gilt für Arbeitsverhältnisse aller Art.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte