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§ 186 StGB (Manhart)

Manhart20. LfgMärz 2009

Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt

 

§ 186 (1) Wer auf solche Weise, daß dadurch die Sicherheit eines Luftfahrzeuges im Flug gefährdet werden kann,

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