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§ 186 ASVG (Puhr)

Puhr72. LfgJuni 2021

§ 186 (1) Mittel der Unfallverhütung und der Vorsorge für eine erste Hilfeleistung sind insbesondere:

die Werbung für den Gedanken der Unfallverhütung;die Beratung und Schulung der Dienstgeber und Dienstnehmer sowie sonstiger an der Unfallverhütung interessierter Personen und Einrichtungen;

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