(1) Behufs Erfüllung der dem Vorsitzenden nach § 182 obliegenden Verpflichtungen kann der Vorsitzende insbesondere:
die Parteien zum persönlichen Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung auffordern;Seite 1228
(1) Behufs Erfüllung der dem Vorsitzenden nach § 182 obliegenden Verpflichtungen kann der Vorsitzende insbesondere:
die Parteien zum persönlichen Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung auffordern;Seite 1228
