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§ 181b StGB (Schwaighofer)

Schwaighofer2. AuflJänner 2025

Vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen

 

(1) Wer entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag Abfälle so sammelt, befördert, verwertet, beseitigt, diese Tätigkeiten betrieblich überwacht oder so kontrolliert, dass dadurch

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