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§ 17 GGBV

73. LfgAugust 2013

§ 17 (1) Die den Anträgen auf Anerkennung im Rahmen der vorgeschriebenen Unterlagen beizufügenden Lehrpläne und Zeitpläne haben mindestens folgende Zeitansätze zu berücksichtigen (UE = Unterrichtseinheiten von grundsätzlich 45 Minuten):

Erstschulung

a)

Basiskurs

18 UE Theorie und 1 UE praktische Übungen,

b)

Aufbaukurs Tank

12 UE Theorie und 1 UE praktische Übungen,

c)

Aufbaukurs Klasse 1

8 UE Theorie,

d)

Aufbaukurs Klasse 7

8 UE Theorie;

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