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§ 16 (Katharina Cede-Lugstein)

Cede-Lugstein/1. AuflOktober 2019

Der Präsident weist jede anfallende Rechtssache einem ständigen Referenten zu. Er kann aber ausnahmsweise auch ein anderes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes mit einem Referat betrauen.

Fassung: BGBl 85/1953 (WV).

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