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§ 15a KDV (I) (Schneider)

Schneider99. LfgAugust 2025

§ 15a (1) Warnleuchten sind Leuchten, die blaues oder gelbrotes Blink- oder Drehlicht (§ 20 Abs. 7 KFG 1967) als Rundumlicht oder richtungsgebundenes Blinklicht ausstrahlen. Warnleuchten werden in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie I – Leuchten mit RundumlichtKategorie II – Richtungsgebundene Blinkleuchten

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