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§ 15 BStMG (Novak/Schneider)

Novak/Schneider97. LfgJuli 2024

§ 15 (1) Die Mautordnung hat zu enthalten:

allgemeine Bedingungen für die Benützung von Mautstrecken unter Bedachtnahme auf Artikel 7j Abs. 1 der Richtlinie 1999/62/EG ;Bestimmungen über die äußere Form und das Anbringen von Hinweisen auf die Mautpflicht (§ 1 Abs. 4);

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