Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher3. AuflNovember 2024
Tankstellen
(1) Gewerbetreibende, die Betriebsstoffe2 an Kraftfahrer im Betrieb von Zapfstellen abgeben, sind unbeschadet des § 32 zu folgenden Tätigkeiten berechtigt:3