vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 14 KHVG

77. LfgOktober 2015

§ 14 (1) Der Versicherungsvertrag endet, wenn er

mit einem Monatsersten, 0 Uhr, begonnen hat, ein Jahr nach diesem Zeitpunkt,zu einem anderen Zeitpunkt begonnen hat, mit dem nächstfolgenden Monatsersten, 0Uhr, nach Ablauf eines Jahres,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte