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§ 143 ABGB (Stormann)

StormannOnlineaktualisierung 5.01Dezember 2025

§ 143. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.

BGBl I 2013/15; ab 1. 2. 2013, s § 1503 Abs 1 Z 1

Vormals: § 137b

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