vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 13 OrgHG (Mader)

Mader5. AuflDezember 2022

III. Abschnitt

 

§ 13. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte