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§ 13 FSG-DV

73. LfgAugust 2013

§ 13 [entfällt]

Samt Überschrift aufgehoben durch die V BGBl II/2012/472 (Da die Beauftragung der Produktion des Scheckkartenführerscheines jedenfalls Aufgabe der Führerscheinbehörde ist und die Fahrschulen und Clubs selbst keine Mopedausweise ausstellen, erübrigt sich die Meldung der ausbildenden Stellen an die Behörde. Deshalb kann auch § 13 entfallen. - Erl-BMVIT).

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