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§ 1371. Unerlaubte Bedingungen. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Unerlaubte Bedingungen.

 

§ 1371. Alle der Natur des Pfand- und Darlehensvertrages entgegenstehende Bedingungen und Nebenverträge sind ungültig. Dahin gehören die Ver

Seite 491

abredungen: dass nach der Verfallzeit der Schuldforderung das Pfandstück dem Gläubiger zufalle; dass er es nach Willkür, oder in einem schon im Voraus bestimmten Preise veräußern, oder für sich behalten könne; dass der Schuldner das Pfand niemals einlösen, oder ein liegendes Gut keinem anderen verschreiben, oder dass der Gläubiger nach der Verfallzeit die Veräußerung des Pfandes nicht verlangen dürfe.

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