Wertpapiervermittler
(1) Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Wertpapiervermittler bedarf es für die Ausübung der im § 1 Z 45 WAG 2018 genannten Tätigkeiten.2 Tätigkeiten als gebundener Vermittler gemäß § 1 Z 44 WAG 2018 dürfen nicht ausgeübt werden.3