vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1322 ABGB (Schickmair)

Schickmair3. AuflMai 2025

Das gepfändete Vieh muss auch zurückgestellt werden, wenn der Eigentümer eine andere angemessene Sicherheit leistet.

Stammfassung JGS 1811/946.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte