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§ 12c KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Parkleuchten

 

§ 12c Parkleuchten von Fahrzeugen der Klassen M und N müssen den Anhängen der Richtlinie 77/540/EWG in der Fassung 1999/16/EG oder den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. 77 entsprechen.

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